Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kinderbetreuungszuschlag

Was ist ein Kinderbetreuungszuschlag?

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Erhalte ich (weiterhin) Kinderbetreuungszuschlag?

Sie selbst haben keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungszuschlag. Wenn Sie dennoch Kinderbetreuungszuschlag bekommen, müssen Sie die Zahlung einstellen lassen. Sie können dies im Internet über Mijn Toeslagen (Meine Zuschläge) erledigen.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Haben Sie einen Zuschlagspartner, der in den Niederlanden arbeitet oder studiert? Dann kann Ihr Zuschlagspartner Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllt werden.