Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Hinterbliebenenleistung

Hinterbliebenenleistung

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Ich bin Arbeitnehmer

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine deutsche Hinterbliebenenrente erhalten. Die Hinterbliebenenrente wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und ist auch dort von Ihrem Ehepartner zu beantragen.

Wird Ihr Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann können Ihre Hinterbliebenen zusätzlich eine Rente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheit erhalten.

Ich bin selbstständig tätig

Wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert sind, kann Ihr Ehepartner im Falle Ihres Todes Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Die Hinterbliebenenrente wird von der DRV gezahlt und ist auch dort von Ihrem Ehepartner zu beantragen.

Ich bin Beamter

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder über Ihren Arbeitgeber (Dienstherrn) eine Hinterbliebenenleistung bekommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber (Dienstherrn).