Leistungen im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit
Erhalte ich im Krankheitsfall eine Leistung?
Ich bin Arbeitnehmer
Sie können in Deutschland nur Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Sie noch keine Regelaltersrente erhalten können. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt maximal 6 Wochen weiter. Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Sind Sie nach 78 Wochen immer noch krank und entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, sondern Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.
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Ich bin selbstständig tätig
Sind Sie freiwillig krankenversichert? Nach Ablauf der Wartezeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Dauer der Wartezeit vereinbaren Sie selbst mit der Krankenkasse.
Sie können in Deutschland nur eine Erwerbsminderungsrente erhalten, solange Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Sind Sie nach 78 Wochen noch immer krank und entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung.
Ich bin Beamter
Ihr Dienstherr zahlt Ihnen Krankengeld. Bitte wenden Sie sich an Ihren Dienstherrn, um sich nach den für Sie geltenden Regeln zu erkundigen. Werden Sie als Beamter dienstunfähig? Dann beantragt Ihr Dienstherr eine Erwerbsminderungsleistung für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, wann dieser Antrag gestellt wird.
Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?
Ich bin Arbeitnehmer
Sie können in Deutschland nur Arbeitslosengeld erhalten, solange Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Das Arbeitslosengeld beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Ich bin selbstständig tätig
Als Selbstständiger sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Sie können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit abschließen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland haben zu können.
Ich bin Beamter
Als Beamter sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Dennoch können Sie unter bestimmten Umständen eine Arbeitslosenleistung bekommen. Sie erhalten keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie entlassen werden. In der Regel wird ein Übergangsgeld gezahlt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn nach Ihrem eventuellen Anspruch und dem Antragsverfahren.