Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie stelle ich den Antrag?

Nach einer Krankheitsdauer von 78 Wochen haben Sie einen Antrag auf deutsche Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Im Antrag gaben Sie an, in der Vergangenheit auch in den Niederlanden gearbeitet zu haben. Die DRV hat für Sie beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsleistung in den Niederlanden gestellt. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.