Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Sie erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen für den deutschen Leistungsbezug. Eine niederländische Erwerbsminderungsleistung können Sie erhalten, wenn Sie:

  • länger als 104 Wochen krank sind
  • und zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind. 

Die niederländische Erwerbsminderungsleistung ist im Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung für voll Erwerbsgeminderte zur Einkommenssicherung (IVA) und die Regelung für teilweise Erwerbsgeminderte zur beruflichen Wiedereingliederung (WGA). Werden Sie voraussichtlich wieder gesund oder sind Sie zu weniger als 80 % erwerbsgemindert? Dann erhalten Sie eine WGA-Leistung, deren Höhe und Dauer von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit abhängig ist. Wenn Sie nicht mehr gesund werden und vollständig erwerbsgemindert sind (dauerhaft erwerbsgemindert), bekommen Sie eine IVA-Leistung. Diese Leistung ist unabhängig von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit.