Höhe und Dauer
Sie erhalten bereits eine deutsche Erwerbsminderungsrente. Daran ändert sich nichts. Nach 104 Wochen erhalten Sie eine niederländische WIA-Leistung vom UWV. Sie erhalten keine volle Leistung, da Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland gearbeitet haben.
Beispiel
Angenommen, Sie haben insgesamt 10 Jahre gearbeitet. Sie waren aufgrund Ihrer Arbeit 7 Jahre in den Niederlanden versichert und die letzten 3 Jahre in Deutschland. Sie erhalten dann aus den Niederlanden 7/10 der niederländischen Leistung und Ihre in Deutschland aufgebauten Ansprüche.
Wie hoch ist meine niederländische Leistung?
Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung für voll Erwerbsgeminderte zur Einkommenssicherung (IVA) und die Regelung für teilweise Erwerbsgeminderte zur beruflichen Wiedereingliederung (WGA). Je nach dem Grad der Erwerbsminderung können Sie eine IVA- oder eine WGA-Leistung bekommen.
Eine IVA-Leistung bei voller Erwerbsminderung
Die IVA-Leistung beträgt 75 % Ihres früheren Monatsentgelts. Grundsätzlich erhalten Sie nie mehr als 4.390,24 € brutto pro Monat.
Eine WGA-Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung
Sie erhalten die entgeltabhängige WGA-Leistung, wenn Sie in den 36 Wochen vor Eintritt Ihrer Krankheit 26 Wochen lang gearbeitet haben. Die WGA-Leistung ist zeitlich befristet. Der Anspruch richtet sich nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit. In den ersten 2 Monaten entspricht die WGA-Leistung 75 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.390,24 € brutto pro Monat gilt. Nach Ablauf dieser 2 Monate erhalten Sie 70 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.097,70 € brutto pro Monat gilt. Wenn Ihre WGA-Leistung endet, erhalten Sie eine Lohnausgleichsleistung oder eine Folgeleistung. Auch für diese Beträge gilt: Haben Sie insgesamt 10 Jahre gearbeitet und hiervon 7 Jahre lang in den Niederlanden? Dann erhalten Sie 7/10 des niederländischen Betrags.
Die deutschen und niederländischen Sozialleistungen können sich gegenseitig beeinflussen. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Wie lange erhalte ich meine Leistung?
Sie erhalten diese Leistung, solange Sie erwerbsgemindert sind. Die niederländische Erwerbsminderungsleistung endet auf jeden Fall, wenn Sie eine Leistung nach dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz (AOW) erhalten. Ihre deutsche Leistung endet, sobald Sie eine deutsche Altersrente erhalten.