Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Erwerbsminderung

Bekomme ich eine Leistung bei Erwerbsminderung?

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhalten, begann die Leistungszahlung nach 78 Krankheitswochen. Haben Sie in der Vergangenheit auch in den Niederlanden gearbeitet, können Sie nach 104 Wochen auch eine niederländische Erwerbsminderungsleistung erhalten.