Voraussetzungen
Sie erhalten Teilarbeitslosengeld aus Deutschland, während Sie teilweise weiterhin arbeiten, wenn Sie:
- zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse haben, die beide kein Minijob sind, und eine dieser Stellen verlieren, und zwar im Umfang von weniger als 15 Arbeitsstunden pro Woche. Verlieren Sie über 15 Stunden, beantragen Sie „normales“ Arbeitslosengeld.
- in den letzten zwei Jahren vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit neben den Tätigkeiten, die Sie weiterhin ausüben, mindestens 360 Tage in einem anderen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Bei den Tätigkeiten darf es sich nicht um Minijobs handeln, dann sind Sie nämlich nicht versichert.