Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie beantrage ich eine Leistung bei Vollarbeitslosigkeit?

Sie beantragen eine Leistung in Deutschland.

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend

Sie melden sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort arbeitssuchend. Sie können das online erledigen. Der Online-Anmeldung muss vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine persönliche Meldung folgen. Haben Sie kein Internet? Vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin.

Endet Ihr Arbeitsvertrag?

Melden Sie sich dann 3 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.

Wie beantragen Sie die Arbeitslosenleistung?

Sie beantragen spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort. Dies können Sie nicht online erledigen.

Im Antrag geben Sie an, ob Sie zuvor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie in diesen Zeiträumen versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung berücksichtigt. Um nachzuweisen, dass Sie in dem betreffenden Land gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag einen Vordruck U1 beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie den Vordruck U1 bei dem Arbeitslosenversicherungsträger im betreffenden Land an.