Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung bei Vollarbeitslosigkeit?

Sie erhalten deutsches Arbeitslosengeld, wenn:

  • Ihre Entlassung nicht selbstverschuldet ist.
  • Sie in den letzten 30 Monaten vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet haben und gegen Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit versichert waren. Bei dieser Arbeit darf es sich nicht um einen Minijob gehandelt haben, dann sind Sie nämlich nicht versichert. Tage, an denen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, werden mitgezählt.
  • Sie bei einer Weiterbeschäftigung nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.

Bitte beachten Sie: Hatten Sie mehrere befristete Arbeitsverträge für Zeiträume, die meistens kürzer waren als 14 Wochen? Dann können Sie eine deutsche Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang versichert waren.