Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Sozialversicherungsbeiträge

Wo zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?

Nach Ihrem Umzug nach Deutschland werden Sie in Deutschland arbeiten. Meistens werden Sie dann in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Das ist etwa der Fall, wenn Sie in Deutschland bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten oder wenn Sie ausschließlich in Deutschland als selbstständiger Unternehmer tätig sind.

Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in den Niederlanden sozialversichert sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten werden. In diesen Situationen zahlen Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge.

Wenn Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen

Ich bin Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:

  • Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
  • Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
  • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
  • Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 8.050,00 €

Sie zahlen diese Beiträge auf Ihr volles Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbeitrag.

Ich bin Beamter

Als Beamter brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beamte haben in Deutschland ein eigenes Beitragssystem. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Behörde, für die Sie arbeiten (Dienstherr). Ihr Dienstherr kann Sie näher informieren.

Ich bin selbstständig tätig

Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind hängt von Ihrem Beruf als Selbstständiger ab. Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen mitteilen, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie Ansprüche für eine Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente (nach 78 Wochen Krankheit) auf.

Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge?
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).

Sie zahlen Beiträge für:

  • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
  • Sie können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag beläuft sich auf 7,3% von höchstens 5.512,50 €. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,3 % von höchstens 5.512,50 €. Sie können sich auch privat versichern. Die entsprechenden Beiträge sind je nach Versicherungsanbieter und Police unterschiedlich.
  • Sie können freiwillig eine Arbeitslosen- und Krankengeldversicherung abschließen. Weitere Informationen erteilt das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) in den Niederlanden oder die Agentur für Arbeit in Deutschland. Sie können sich auch privat versichern.

Wenn Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:

  • AOW-Beiträge, 17,90%
  • Wlz-Beiträge, 9,65%
  • Anw-Beiträge, 0,1%

Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.441,00 € (im Jahr 2025) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Neben den Volksversicherungsbeiträgen behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA) ein. Außerdem behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw) ein. Die Zvw-Beiträge brauchen Sie nicht selbst zu zahlen. Ihr Arbeitgeber zahlt diese für Sie.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, brauchen Sie keine AOW-Beiträge und keine Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen mehr zu zahlen.

Ich bin selbstständig tätig

Sie führen die Volksversicherungsbeiträge und den Zvw-Beitrag selbst an den Belastingdienst ab. Der Zvw-Beitrag beläuft sich auf 5,26%%. Sie zahlen den Zvw-Beitrag von höchstens 75.864,87 € pro Jahr. Viele Unternehmer erhalten am Jahresanfang einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können den zu zahlenden Betrag auf einmal oder in mehreren Raten zahlen.

Verrechnung über den Bescheid vom Belastingdienst

Sie machen jedes Jahr nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung beim Belastingdienst. Der Belastingdienst sendet Ihnen danach einen Steuerbescheid, in dem steht, ob Ihnen noch Beiträge erstattet werden oder ob Sie Beiträge nachzahlen müssen.

Wie sieht dies in meinem Fall aus?

In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch in Deutschland arbeiten.