Steuern in den Niederlanden
Sie ziehen nach Deutschland. Die folgenden Themen sind für Sie relevant:
Steuererklärung
Für das Jahr, in dem Sie umziehen, machen Sie Ihre Steuererklärung mit dem Steuererklärungsformular M. Beziehen Sie in den Jahren nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus den Niederlanden? Und zahlen Sie auf dieses Einkommen in den Niederlanden Steuern und/oder Volksversicherungsbeiträge? Dann machen Sie meistens auch in den auf Ihren Umzug folgenden Jahren eine Steuererklärung in den Niederlanden.
Weitere Informationen finden Sie unter Steuererklärung
Aufschubbescheid
Infolge Ihres Umzugs nach Deutschland erhalten Sie möglicherweise einen gesonderten Steuerbescheid auf Einkommen, das jetzt noch nicht besteuert wird, in Zukunft jedoch eventuell zu versteuern ist. Einen solchen Steuerbescheid nennt man einen Aufschubbescheid (conserverende aanslag).
Ausländische Steuerpflicht
Haben Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland Einkommen aus den Niederlanden? Dann zahlen Sie in den Niederlanden möglicherweise noch Steuern auf dieses Einkommen. Sie gelten für die niederländische Einkommensteuer dann als ausländischer Steuerpflichtiger. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann haben Sie Anspruch auf alle Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und auf abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Abzugsposten und Abgabenermäßigungen, jedoch wohl auf abgabenfreies Vermögen.
Weitere Informationen finden Sie unter Ausländische Steuerpflicht