Steuererklärung
Steuererklärung für das Umzugsjahr
Für das Jahr, in dem Sie nach Deutschland gezogen sind, können Sie die Steuererklärung nicht online einreichen. Sie müssen Ihre Steuererklärung mit einem so genannten M-Formular machen.
Wenn Sie eine Steuererklärung machen müssen, schickt Ihnen der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ein Steuerformular M zu. Die Steuererklärung muss vor dem im Begleitschreiben genannten Datum eingereicht werden. Wenn Sie mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung brauchen, beantragen Sie vor diesem Datum schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Belastingdienst eine Fristverlängerung.
Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, können Sie die Fristverlängerung auch telefonisch beantragen. Rufen Sie hierzu das Steuertelefon Ausland an.
Wenn Sie kein M-Formular vom Belastingdienst erhalten haben, aber trotzdem eine Steuererklärung machen möchten, können Sie das M-Formular telefonisch über das Steuertelefon Ausland anfordern.
Steuererklärung für die Jahre nach Ihrem Umzug
Haben Sie in den Jahren nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus den Niederlanden, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Rente, Pension oder Einkünfte aus Immobilien? Dann müssen Sie Ihre niederländischen Einkünfte möglicherweise in den Niederlanden versteuern und weiterhin jedes Jahr eine Steuererklärung in den Niederlanden einreichen. Wenn Sie eine Steuerklärung machen müssen, fordert der Belastingdient (niederländisches Finanzamt) Sie schriftlich mit einem „aangiftebrief“ dazu auf.
Sie können Ihre Steuererklärung online über „Mijn Belastingdienst“ machen. Anderenfalls verwenden Sie ein C-Formular. Dieses Formular müssen Sie über das Steuertelefon Ausland selbst anfordern.
Die Steuererklärung muss vor dem im Begleitschreiben genannten Datum eingereicht werden. Wenn Sie mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung brauchen, beantragen Sie vor diesem Datum schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Belastingdienst eine Fristverlängerung. Die Adresse finden Sie im Begleitschreiben.