Ausländische Steuerpflicht
Haben Sie nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus oder Eigentum in den Niederlanden, wie beispielsweise eine Rente, Pension, Sozialleistung oder Immobilien? Dann müssen Sie in der Regel immer noch Einkommensteuer in den Niederlanden zahlen. Sie gelten dann als ausländischer Steuerpflichtiger.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann haben Sie Anspruch auf alle Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und auf abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie keine Abzugsposten und Abgabenermäßigungen nutzen. Sie haben jedoch Anspruch auf abgabenfreies Vermögen.
Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer
Sie werden als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft, wenn Sie:
- Ihr Welteinkommen zu mindestens 90 % in den Niederlanden versteuern und
- eine Einkommenserklärung Ihres Finanzamts vorlegen können